Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind natürlicher Bestandteil von Kohle und Erdöl und viele von ihnen sind nachweislich krebserregend. Der bei der Verkokung (trockene Destillation) von Steinkohle anfallende Teer enthält hohe Anteile an PAK. Daher ist seine Verwendung im Straßenbau und als Dachpappe seit 1970 verboten.
Mit Steinkohleteer behandelte Produkte, z. B. teergebundener Asphalt aus der Zeit vor 1970, Teerpappe oder Teerimprägnierungen (für Telegrafenmasten oder Eisenbahnschwellen) werden durch uns sachgerecht abgetragen.